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Die SPD-Fraktion im Gemeinderat von Bötersen

 

Voraussetzungen und Bedingungen der Gemeinde Bötersen für die Vergabe von Grundstücken im Baugebiet „Alter Kirchweg“

 

 

1.

Der Gemeinderat entscheidet über die Vergabe der Grundstücke zur Eigennutzung unter Berücksichtigung nachfolgender Richtlinien.

2.

Die Grundstücke werden an Bürgerinnen und Bürger vergeben, die seit mindestens 5 Jahren in der Gemeinde Bötersen ununterbrochen wohnen oder in der Gemeinde Bötersen geboren sind und mindestens 5 Jahre dort gelebt haben.

3.

Bei der Vergabe werden Interessierte ohne eigenes Haus /Grundstück vor anderen Bewerbern berücksichtigt. Dabei ist unerheblich, ob bei Ehepaaren oder Paaren eheähnlicher Gemeinschaft beide gemeinsam oder nur einer der Partner ein Haus/Grundstück besitzt.

4.

Die Vergabe erfolgt in folgender Reihenfolge:

 

a) Ehepaare und Paare in eheähnlicher Gemeinschaft mit minderjährigen Kindern,

 

b) Alleinstehende mit minderjährigen Kindern,

 

c) Ehepaare und Paare in eheähnlicher Gemeinschaft ohne minderjährige Kinder,

 

d) Alleinstehende ohne minderjährige Kinder.

5.

Bewerberinnen und Bewerber mit eigenem Haus/Grundstück können nur berücksichtigt werden, wenn sie das zu erwerbende Grundstück mit einem Haus zur Eigennutzung bebauen wollen.

6.

Je Familie, Ehepaar, Paar in eheähnlicher Gemeinschaft oder Alleinstehendem kann nur ein Baugrundstück vergeben werden.

7.

Bei mehreren Bewerbern für ein Grundstück entscheidet das los.

8.

Die Käufer eines Grundstücks werden im Kaufvertrag verpflichtet, mit dem Bau eines Hauses innerhalb von 3 Jahren nach dem Erwerbszeitpunkt (Fälligkeitstag der Kaufpreiszahlung) zu beginnen und das Gebäude innerhalb von 5 Jahren fertig zu stellen. Werden diese Fristen nicht eingehalten oder soll das Grundstück weiter veräußert werden, kann die Gemeinde die Rückübertragung des Grundstückes zum Verkaufspreis (ohne Verzinsung) und auf Kosten des Käufers verlangen.

9.

Darüber hinaus werden dem Käufer im Kaufvertrag verpflichtet, einen zusätzlichen Kaufpreis von 20,-DM/qm für den Fall nach zu entrichten, dass sie das bebaute Grundstück nach Ablauf der Baufrist von 3 Jahren innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren weiter veräußern. Der zusätzlich zu zahlende Kaufpreis vermindert sich für jedes innerhalb des 10-Jahreszeitraums abgelaufene Jahr um 10%.

10.

Die Bedingungen zu den vorstehenden Nr. 5, 8 und 9 sind grundbuchlich abzusichern.